CityClean

Mietservicevertrag


Zwischen (Vermieter):
City Clean GmbH & Co. KG, Werkstraße 10, 16727 Oberkrämer-Bötzow, phG. City Clean Beteil. GmbH vertreten durch Dipl.-Betr. (BA) T. Weber | Amtsgericht Neuruppin HRA 904 / HRB 4967, Telefon: 0800 62 883 22, Fax: 030 34 99 01 - 90, E-Mail: service@cityclean.de, www.cityclean.de
und (Mieter):

werden vom Mieter zu den rückseitig aufgeführten Mietbedingungen folgende Artikel angemietet:

Es wurden keine Matten ausgewählt.

Zahlung ohne jeden Abzug

Gewünschte Zahlungsform:

E-Mail für den Rechnungsversand

Sepa-Basis-Lastschriftmandat: Hiermit ermächtige(n) ich/wir den Vermieter widerruflich die zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem unten angegebenen Konto einzuziehen. Das Lastschriftmandat ist durch die Mandatsreferenz (Kundennummer des Mieters) und der Gläubiger-Identifikationsnummer des Vermieters DE37ZZZ00000086118 gekennzeichnet. Es gilt die Verkürzung der Sepa Pre-Notification auf die Mindestfrist als vereinbart. Die Ankündigung des Einzugs wird mit entsprechend vereinbarter Fälligkeit als Hinweis auf der Rechnung aufgenommen.

Mietbedingungen

Hiermit beauftrage/n ich/wir den Vermieter mit der Lieferung und Unterhaltung des umseitig aufgeführten Bestandes zu den nachfolgenden Mietbedingungen:

  1. Alle vom Vermieter zur Verfügung gestellten Gegenstände bleiben dessen Eigentum. Der Mieter verpflichtet sich, die gelieferten Gegenstände sorgfältig schonend zu behandeln. Er ist zum Ersatz verlorengegangenen oder beschädigten Vermieter-Eigentums, ausgenommen die durch normalen Gebrauch bedingte Abnutzung, verpflichtet. Eine Haftung des Vermieters für mittelbare Schäden (Folgeschäden) ist in jedem Falle ausgeschlossen.
  2. Der Mieter erklärt gegenüber dem Vermieter, dass er mit der Nutzung eines RFID-Transponders in den Matten zur innerbetrieblichen Logistikoptimierung einverstanden ist.
  3. Der Vertrag wird zunächst für 12 Monate fest abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um die gleiche Dauer, falls er nicht von einem Vertragspartner 3 Monate vor seinem Ablauf gekündigt wird.
  4. Über veränderte Abnahmemengen können jederzeit neue Vereinbarungen getroffen werden, die dann ab dem folgenden Abrechnungszeitraum (4 Wochen) Gültigkeit erlangen und Bestandteil dieses Vertrages werden. Die Gegenstände des Vermieters werden regelmäßig in dem oben genannten Mietturnus ausgetauscht. Mit der Abnahme der Mietgegenstände bestätigt der Mieter die einwandfreie Beschaffenheit der Ware. Fehlende Waren werden zum Neupreis berechnet.
  5. Der Mietzins ist jeweils bei Lieferung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des Mieters kann der Vermieter jederzeit fristlos kündigen. Ein Aussetzen der Belieferung wegen Betriebsurlaub oder dgl. ist nur möglich, wenn mindestens 14 Tage vor Liefertermin das Aussetzen angezeigt wird. Die ausgesetzte Zeit wird der Vertragslaufzeit hinzugerechnet. Bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages sind 2/3 des Servicebetrages für die restliche Laufzeit zahlbar, es sei denn, es kann ein geringerer oder kein Schaden nachgewiesen werden.
  6. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 3% pro Jahr seit der letzten Preisfestlegung ist der Mieter berechtigt, den Vertag zum folgenden Quartalsende zu kündigen. Die Kündigung muss innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung der Preiserhöhung erfolgen.
  7. Bei einer GmbH haftet der unterzeichnende Geschäftsführer gesamtschuldnerisch.

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Unterschrieben XX XXX
Unterschrieben 12. March 2020


Zertifikat
Dokumentname: Mietservicevertrag
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Zeitstempel Prüfung
21. January 2020 15:54 CESTMietservicevertrag Hochgeladen vonS Burghardt -s.burghardt@explonauten.net IP87.153.135.18